Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Mitgliedschaft

 

Jeder kann Mitglied beim TV 1886 e.V. Langenselbold werden. Mit der Mitgliedschaft erwirbt man die Möglichkeit, an allen Sportangeboten teilzunehmen, die für den jeweiligen Teilnehmer angeboten werden. Ausgenommen hiervon sind die zeitlich befristeten Kursangebote, die von speziell ausgebildeten Übungsleitern angeboten werden, hierfür ist i.d.R. eine zusätzliche Gebühr notwendig.

 

Unsere Mitglieder sind herzlich eingeladen, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen, sei es durch das Abhalten eigener Übungsstunden, als Helfer oder durch einen Dienst bei einer Veranstaltung. Das wichtigste und oberste Gremium des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die einmal im Jahr stattfindet und an der sich jedes Mitglied an den wichtigsten Entscheidungen des Vereins beteiligen kann. Alle übrigen Rechte und Pflichten regelt die Satzung.

 

Jeder Abteilungsleiter und Übungsleiter, sowie die Geschäftsstelle nimmt Eintrittserklärungen entgegen. Die Eintrittserklärung kann unter Downloads heruntergeladen werden.


Mitgliedsbeitrag

 

Der Mitgliedsbeitrag wird, sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben haben, halbjährlich zum 01.04. und 01.10., bzw. jährlich zum 01.04. automatisch abgebucht. Näheres regelt die Beitrags- und Gebührenordnung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem 01.01.2025 pro Monat:

BeitragsklasseMitgliedsformBeitragshöhe pro Monat in EUR

01

Kinder (bis 17 Jahre) sowie junge Erwachsene in Ausbildung, BFD, FSJ oder Studium (max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs)

7,50

02

Erwachsene (ab 18 Jahre)

10,-

03

Familien (2 Erwachsene + eigene Kinder)

19,50

04

Passive Mitglieder

7,50

05

Ehrenmitglieder

0,-

06

Juristische Personen

7,50

07

Senioren (Ü65 bei aktiver Beantragung)*

7,50

*Formloser Antrag per Mail an

 

Sonderbeiträge

 

Wir sind darum bemüht, alle unsere Angebote durch den Mitgliedsbeitrag abdecken zu können. Dennoch kann es sein, dass eine Abteilung bzw. ein Angebot dadurch nicht vollständig finanziert werden kann. Daher können zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag Sonderbeiträge fällig werden. Näheres regelt die Beitrags- und Gebührenordnung.

 

Es bestehen folgende Sonderbeiträge zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag:

Abteilung MusikOrchesterbeitrag* 10,00 € / Monat

* Nur durch aktiv im Orchester spielende Personen zu entrichten. Nähere Informationen über die Abteilungsleitung.

 


Bankverbindungen

 

Falls Sie sich dazu entschließen sollten, dem TVL kein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, so können Sie den Mitgliedsbeitrag auch bar oder per Überweisung zahlen. Bitte beachten Sie, dass wir dafür eine Bearbeitungsgebühr von 10€ pro Fälligkeit erheben.

 

Die Bankverbindungen des TVL sind:


Volksbank Raiffeisenbank Main-Kinzig Büdingen e.G.,

Kto.-Nr. 2 602 253, BLZ 506 616 39

BIC: GENODEF1LSR / IBAN: DE72 5066 1639 0002 6022 53

 

Sparkasse Hanau,

Kto.-Nr. 34 087 866, BLZ 506 500 23
BIC: HELADEF1HAN / IBAN: DE77 5065 0023 0034 0878 66


Änderung persönlicher Daten

 

Wir weisen darauf hin, dass Änderungen persönlicher Daten dem TVL zu melden sind.

Dies gilt insbesondere für:

  • Adresse und Bankverbindung

  • gewünschte Änderungen beim Mitgliedsstatus (aktiv/passiv)

  • Ausbildungsnachweis

  • Volljährigkeit

  • E-Mail-Adresse

 

Hinweis:

Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und keinen Ausbildungsnachweis erbracht haben, werden zukünftig als Einzelmitglieder geführt (sofern sie bisher als Familienmitglied geführt wurden).

 

Bitte melden Sie Änderungen daher immer zeitnah!


Arztbesuch vor Sportteilnahme

 

Unsere Sportangebote sollen Ihre Gesundheit erhalten und fördern. Damit Sie unbeschwert teilnehmen können, fragen Sie gegebenenfalls vor Beginn der Teilnahme an einer Sportstunde Ihren Arzt, ob er die Teilnahme an Ihrem Wunschsport befürwortet. Gesundheitlicher Beschwerden, die eine besondere Rücksichtnahme erfordern, sollten Sie immer dem zuständigen Übungsleiter oder Trainer mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun, ist eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.


Kündigung der Mitgliedschaft

 

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum 30.06. sowie zum 31.12. mit einer Frist von einem Monat (spätestens 01.06. bzw. 01.12.) möglich, muss schriftlich erfolgen und der Geschäftsstelle zugestellt werden. Die Kündigung braucht nicht begründet zu werden. Wir würden uns jedoch freuen, die Beweggründe zu erfahren, um uns und unser Angebot fortlaufend verbessern zu können. Im Text muss Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift genannt werden, bei Umzug auch die zukünftige Anschrift. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn alle Beitrags- und sonstigen Verpflichtungen dem Verein gegenüber erfüllt sind.

 

Auch die Kündigungserklärung kann unter Downloads heruntergeladen werden.